≡ Zurück



Ausschreibung (beendet)


Präambel

Lernort Labor - Bundesverband der Schülerlabore e.V. (LeLa) schreibt gemeinsam mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Rahmen des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundes ein Förderprogramm für Schülerlabore aus (Link zur Pressemitteilung des Bundes).

Die Schülerlabore können durch ihre Angebote nicht nur bei dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe mitwirken, sondern auch ihre Rolle im Bildungssystem herausstellen und erweitern. Zudem können sie sich neue Zielgruppen erschließen und ihre didaktischen und pädagogischen Kompetenzen im Hinblick auf diese Zielgruppen ergänzen. Dazu wird ein entsprechendes Fortbildungsprogramm aufgebaut.

Förderziel und Zuwendungszweck

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Covid 19-Pandemie bei etwa 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen Bedarf an zusätzlicher Förderung besteht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Fehlende Motivation, mangelnde technische Ausstattung (Internetversorgung) und allgemein fehlende Unterstützung in bildungsfernen oder schwierigen sozialen Situationen können dafür die Ursache sein.

Der Bund stellt deshalb im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, um bei den Kindern und Jugendlichen entstandene Defizite auszugleichen.

Einen wichtigen Beitrag können dabei Schülerlabore leisten. Als außerschulische Lernorte können sie fernab des schulischen Rahmens Kinder und Jugendliche erreichen. Die Fokussierung der Schülerlabore auf die Entwicklung der Problemlösefähigkeit und die authentische, oft forschungsnahe Umgebung, sollen positive Auswirkungen auf das Fähigkeitsselbstkonzept und die Lernmotivation erreicht werden.

Förderziel

Mit Hilfe dieses Förderprogrammes sollen Schülerlabore in die Lage versetzt werden, kurzfristig spezielle außerschulische Angebote für Kinder und Jugendlichen anzubieten und durchzuführen, die aufgrund der Pandemie Lernrückstände haben. Die Inhalte der Angebote müssen sich nicht an den Lehrinhalten der Schule orientieren.

Zuwendungszweck

Um das Förderziel zu erreichen, muss die besondere Situation der Zielgruppe berücksichtigt werden. Sie erfordert eine Anpassung des Angebots und hat einen zusätzlichen Aufwand bei der Durchführung der Kurse zu Folge. Auch eine zusätzliche (sozial-)pädagogische Unterstützung kann dementsprechend erforderlich sein.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Durchführung bestehender Kurse und deren Anpassung an die spezielle Zielgruppe. Nachmittags-, Wochenend- und Ferienangebote sind möglich, ebenso der (zusätzliche) Einsatz mobiler Angebote und digitaler Inhalte.

Zuwendungsempfänger

Bewerben können sich Schülerlabore und Schülerlabor-Netzwerke aus Deutschland.

Schülerlabor

Jedes Schülerlabor, das von LernortLabor - Bundesverband der Schülerlabore e.V. als solches anerkannt ist, im Schülerlabor-Atlas registriert ist (www.schuelerlabor-atlas.de) oder den Kriterien für ein Schülerlabor entspricht (www.lernortlabor.de/Schuelerlabor-Check) ist antragsberechtigt.

Schülerlabor-Netzwerk

Bestehende Netzwerke, in denen mindestens drei Schülerlabore zusammengeschlossen sind, sowie Schülerlabore, die sich im Zuge der Ausschreibung mit mindestens zwei weiteren Schülerlaboren zu einem neuen Netzwerk verbinden, können einen Netzwerkantrag für die Koordination der Angebote oder für spezifische Maßnahmen zur Qualifizierung ihres Netzwerks einreichen. Damit soll die Möglichkeit einer nachhaltigen Etablierung der Angebote und der Zielgruppe gegeben werden.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Um die Zielgruppe zu erreichen, den Bedarf der zu fördernden Kinder und Jugendlichen abzufragen und den Kontakt zu ihnen herstellen zu können, ist eine enge Absprache, z. B. mit Schulen, Landesschulbehörden, Schulämtern, Elternvertretungen, Sozialdiensten und anderen Bildungsträgern notwendig. Im Antrag muss die Kontaktaufnahme zu entsprechenden Ansprechpartnern durch Letters of Intent (LOI-Muster auf LeLa-Website) dokumentiert werden.

Methodisch müssen beantragte Vorhaben auf die möglichst individuelle Förderung, z. B. in kleinen Gruppen oder mit Peer-to-Peer-Learning-Methoden ausgerichtet werden. Um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu erreichen, sollen kontinuierlich stattfindende, mehrtägige aufeinander abgestimmte Kurseinheiten angeboten werden. Dies kann z. B. durch mehrtägige Ferienkurse oder durch wöchentliche Kurstage über 2 – 3 Monate realisiert werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Ausgabenerstattung gewährt.

Die Projekte sind auf eine maximale Laufzeit bis 31.12.2022 zu konzipieren.

Ein Schülerlabor kann für jedes Projekt einen Antrag auf eine Förderung bis zu 50.000 Euro stellen. Es können mehrere unabhängige Projekte beantragt werden.

Für die Netzwerkkoordination kann ein einmaliger Antrag in Höhe von maximal 50.000 Euro eingereicht werden.

Antragsverfahren

Die Antragsbearbeitung und -bewilligung stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch das BMBF.

Förderanträge können bis zum 20.09.2021 (1. Bewerbungsphase) mit frühestem Förderbeginn am 01.11.2021 und bis zum 01.11.2021 (2. Bewerbungsphase) mit frühestem Förderungsbeginn am 01.01.2022 über www.ease-corona.de in digitaler Form eingereicht werden.

Die Begutachtung erfolgt durch ein externes und interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium.

Top
×