Materialien und Informationen zur Förderung





FAQ - häufig gestellte Fragen


Bewerben können sich Schülerlabore und Schülerlabor-Netzwerke.

Schülerlabor
Jedes Schülerlabor, das von LernortLabor - Bundesverband der Schülerlabore e.V. als solches anerkannt ist, im Schülerlabor-Atlas registriert ist (www.schuelerlabor-atlas.de) oder den Kriterien für ein Schülerlabor entspricht (www.lernortlabor.de/Schuelerlabor-Check) ist antragsberechtigt.

Schülerlabor-Netzwerk
Bestehende Netzwerke, in denen mindestens drei Schülerlabore zusammengeschlossen sind, sowie Schülerlabore, die sich im Zuge der Ausschreibung mit mindestens zwei weiteren Schülerlaboren zu einem neuen Netzwerk verbinden, können einen Netzwerkantrag für die Koordination der Angebote oder für spezifische Maßnahmen zur Qualifizierung ihres Netzwerks einreichen. Damit soll die Möglichkeit einer nachhaltigen Etablierung der Angebote und der Zielgruppe geebnet werden.

 

Ihre Bewerbung muss über das Online-Formular spätestens am Montag 01.11.2021 eingehen!

Beantragte Projekte können frühenstens am 01.01.2022 beginnen und müssen spätestens am 31.12.2022 enden. Eine fixe Laufzeit für ein Projekt innerhalb des Förderzeitraums ist nicht explizit vorgegeben. Die Laufzeit des Projektes sollte jedoch dem Förderziel und dem Zuwendungszweck entsprechen und im Antrag begründet werden.

Ein Schülerlabor kann für jedes Projekt einen Antrag auf eine Förderung bis zu 50.000 Euro stellen. Es können mehrere unabhängige Projekte beantragt werden.

Für die Netzwerkkoordination kann ein einmaliger Antrag in Höhe von maximal 50.000 Euro eingereicht werden. Dieser kann auch Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten.

Um einen Netzwerkantrag stellen zu können, muss das Netzwerk mindestens drei Schülerlabore umfassen.

Dabei ist es unerheblich, wie viele der Schülerlabore einen eigenen Einzelantrag stellen. Auch wenn keins der Schülerlabore einen eigenen Antrag stellt, müssen dennoch diese mindestens drei Schülerlabore des Netzwerks umfassend mit eigenen Aktivitäten in das Programm involviert sein.

Förderungswürdig sind dezidierte Projekte oder Angebote an die Schülerinnen und Schüler. Im Antrag muss deutlich werden, wie das Angebot oder die Angebote aufgebaut sind und durchgeführt werden.

Konkrete Terminangaben müssen im Antrag nicht gemacht werden. Es ist jedoch erforderlich im Angebotsplan genaue Angaben zum jeweiligen Angebot - u. a. zur Anzahl der Kurse und Kurstage, Dauer des Angebots in Tagen, Betreuungsschlüssel - zu machen.

Die Zielsetzung des Angebots ist festgelegt. Es soll ein Angebot außerhalb der Unterrichtszeit sein. Trotzdem könnte es Corona-bedingt notwendig sein, entsprechende Vereinbarungen mit den Schulen zu treffen, da es für Schüler*innen spezielle Regelungen geben könnte, die dies notwendig machen.

Vertragspartner sind der/die Antragssteller/in und die Universität Würzburg.

Bei vielen größeren Trägerorganisationen stellt sich Ihnen als Antragssteller diese Frage nicht, da die Buchführung eine Angelegenheit der Verwaltung ist.

Die Kalkulation der Entgelte für Personalausgaben und Honorarkräfte muss für die Prüfung und Bewilligung der Anträge nachvollziehbar sein. Bitte reichen Sie daher Ihre Kalkulationsgrundlage (Tarifvertrag oder ähnliche) mit dem Antrag ein.

An Hochschulen brauchen Sie für jedes Projekt eine Kostenstelle und ein Buchungskürzel.

Vereine: Ihr Kürzel/Acronymn wird bei der Rechnungsbearbeitung und bei Buchungen/Überweisungen immer mit angeführt.

Nein. Im Antrag muss plausibel pro Hilfskraftvertrag dargelegt werden, wie sich der vertraglich vereinbarte Stundenumfang auf die jeweilige Tätigkeit im Projekt verteilt.

Festangestellte Mitarbeiter:innen können Ihre Reisekosten zur LeLa-Jahrestagung in Heilbronn und zur Projekt-Tagung in Würzburg über das Projekt abrechnen. Hilfs- und Honorarkräfte sowie ehrenamtliche Mitarbeiter:innen können dagegen nur ihre Reisekosten über das Projekt abrechnen, wenn sie sich aktiv durch einen eigenen Beitrag (bspw. Durchführung eines Workshops, Halten eines Vortrags, Standbetreuung) an der jeweiligen Tagung beteiligen. Entsprechende Beteiligungsformate werden auf der LeLa-Tagung ermöglicht.

Der Versicherungsschutz von Kindern und Jugendlichen bei außerschulischen Veranstaltungen im Schülerlabor ist ein oft diskutiertes wichtiges Thema.

Leider können wir keine Rechtsberatung in Sachen Versicherung anbieten.

Die Frage: Müssen wir die LeLa-Versicherung abschließen, wenn wir einen easeCorona-Antrag stellen?
Die Antwort: Nein!

Aber: Folgendes Szenario beschreibt eine typische Situation für das Programm easeCorona:

Vormittags werden Workshops für Klassen in den Räumen des Schülerlabors angeboten. In diesem "Normalbetrieb" sind die Kinder und Jugendlichen bei außerschulischen Veranstaltungen abgesichert, da sie im Klassenverband im Rahmen einer schulischen Veranstaltung ins Schülerlabor kommen. Nun sollen zusätzlich am Nachmittag, an den Wochenenden oder in den Ferien Veranstaltungen in den Räumen des Schülerlabors angeboten werden. Die Kinder und Jugendlichen sind nur dann versichert, wenn es sich auch hierbei um eine Veranstaltung im Rahmen der Schulaktivitäten handelt, die von der Schulleitung ausdrücklich zur Schulveranstaltung erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, greift die gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht.

LernortLabor hat für den außerschulischen Schülerlaborbesuch nach einer Versicherungslösung gesucht und dazu zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt und Gespräche mit Experten geführt. Das Ergebnis einer Veranstaltung an der Universität des Saarlands können Sie im LeLa magazin Nr. 15 nachlesen. Eine gesetzliche Lösung gibt es nicht, sobald der Bereich der schulischen Veranstaltung verlassen wird.

LernortLabor konnte aber sowohl für die Schülerlabore, als auch für die Kinder und Jugendlichen, die außerhalb schulischer Veranstaltungen in den Schülerlaboren experimentieren, privatwirtschaftliche Rahmenverträge für eine Betriebs-/Vereinshaftpflicht- und eine Gruppenunfalversicherung abschließen.

Die Haftpflicht-Versicherung ist eine Betriebs-/Vereins-Haftpflicht. Wenn z.B. Mitarbeiter des Schülerlabors oder für dieses tätige Personen (z.B. ehrenamtlichen Betreuer*innen, studentische Hilfskräfte) einen Schaden gegenüber den Kindern und Jugendlichen verursachen, ist dieses über die Haftpflicht versichert. Auch ein Schaden, den ein Kind oder Jugendlicher gegenüber der Institution verursacht, sofern das Kind/der Jugendliche keinen eigenen Schutz über eine Privathaftpflichtversicherung hat (subsidiärer Schutz).

Diesen Rahmenverträgen können nur Mitglieder des Bundesverbandes beitreten, da der Versicherungsschutz nur über eine rechtliche Verbindung zum Bundesverband gewährt wird. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://www.lernortlabor.de/mitgliedschaft

Die Kosten betragen 59,50 EUR pro Jahr für die Vereins-/Betriebs-Haftpflicht mit subsidiärem Schutz bzw. 84,00 EUR pro Jahr für die Unfallversicherung für Teilnehmer/Besucher im Schülerlabor.

Bei Interesse für die Versicherungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bundesverbandes www.lernortlabor.de

Wir empfehlen, die Formulierungen für die Eingabemaske in einem Textverarbeitungsprogramm vorzuschreiben und mit copy&paste in die Eingabemaske zu übertragen!

Link zur PDF-Ansicht Einzelantrag
Link zur PDF-Ansicht Netzwerkantrag

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an info@ease-corona.de
Für technische Fragen wenden Sie sich bitte an admin@ease-corona.de

Im Rahmen der Förderung der Schülerlabore findet eine Weiterleitung von Projektmitteln von der Universität Würzburg zu den Schülerlaboren statt. Zu den Aufgaben der Universität Würzburg gehört die Prüfung und Bewilligung der Anträge der Schülerlabore, die Prüfung und Auszahlung der Geldmittel und die abschließende Prüfung der Mittelnachweise.

Dieses Dokument enthält Erläuterungen und Ausführungen zum Kostenplan im Rahmen der Förderung von außerschulischen Aktivitäten in Schülerlaboren im „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als Teil der Antragsstellung. Der Ausgabenplan ist ein Teil der einzureichenden Unterlagen beim Projektantrag.

Ausgangspunkt für die Kalkulation ist dabei das geplante Vorhaben und die dafür bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung entstehenden Ausgaben. Die Notwendigkeit der Ausgaben muss sich damit aus der Projektbeschreibung ableiten lassen. Daher ist insbesondere darauf zu achten, dass ersichtlich wird, welche Maßnahme mit welcher Teilnehmerzahl wann stattfindet. Der Kostenplan umfasst die gesamte Antragsdauer.

➤ Hier können Sie die Hinweise zur Erstellung des Ausgabenplans als PDF-Datei herunter laden.

Sollten Sie die Excel-Vorlage für Ihren Ausgabenplan verwenden, passen Sie diese bitte an Ihr Projekt an. Vor dem Upload speichern Sie den Ausgabenplan bitte als PDF-Datei ab, da nur PDF-Dateien hochgeladen werden können!

➤ Hier können Sie eine Vorlage als EXCEL-Datei herunter laden.

Aus dem Zeitplan muss ersichtlich werden, in welchem Zeitraum welche Maßnahmen mit wie vielen Personen aus der Zielgruppe geplant sind. Bitte beschreiben Sie auch, welche durch das Projekt finanzierten Personen wann an welcher Aufgabe im Projekt beteiligt sind.

Der Zeitplan kann auch bis zun Ende der Bewerbungsfrist unter Nennung des Akronyms per E-Mail an info@ease-corona.de nachgereicht werden.

Sollten Sie die Excel-Vorlage für Ihren Zeitplan verwenden, passen Sie diese bitte an Ihr Projekt an. Vor dem Upload speichern Sie den Zeitplan bitte als PDF-Datei ab, da nur PDF-Dateien hochgeladen werden können!

➤ Hier können Sie eine Vorlage als EXCEL-Datei herunter laden.

Damit Sie die einzelnen Angebote Ihres Schülerlabors an die Kinder und Jugendlichen in Ihrem Antrag beschreiben können, stellen wir Ihnen einen Excel-Datei als Vorlage zur Verfügung. Hier können Sie eine Vorlage als EXCEL-Datei herunter laden.

Bitte beschreiben Sie in dieser Datei die einzelnen Angebote der beantragten Maßnahme. Nutzen Sie für jedes Angebot ein eigenes Arbeitsblatt (Sheet), wie sie unten bereits für Sie angelegt sind. Die Arbeitsblätter beinhalten jeweils ein Formular, dass ausgefüllt werden muss.

Am Ende des Formulars haben Sie die Möglichkeit, das jeweilige Angebot textlich zu beschreiben.

Corona-bedingte Einschränkungen sollen bei der Beantwortung der Fragen nicht berücksichtigt werden!

Die Excel-Datei speichern Sie bitte als PDF-Datei **. Die PDF Datei mit dem Angebotsplan können Sie ganz unten im "Upload"-Bereich des Formulars hochladen.

 

** Wie speichert man eine Excel-Datei mit mehreren Arbeitsblättern als PDF-Datei ab?

  1. Zunächst markieren Sie alle Arbeitsblätter/Sheets, die Sie in derselben PDF-Datei speichern möchten. Dazu klicken Sie bei gedrückter "Shift/Hochstell"-Taste der Tastatur mit der linken Maustaste nacheinander auf die Namen der Arbeitsblätter.
  2. Dann folgen Sie in Excel dem Link "Datei" und wählen die Option "Drucken".
  3. Dort wählen Sie "Querformat" als Seitenorientierung aus.
  4. Als Skalierung geben Sie an "Alle Spalten auf einer Seite darstellen".
  5. Nun verlassen Sie die Option "Drucken" und wählen die Oprion "Speichern unter" aus.
  6. Hier werden Sie nach einem Speicherort gefragt und können im selben Fenster als Datei-Typ PDF (*.pdf) auswählen.

Im Rahmen der Förderung der Schülerlabore findet eine Weiterleitung von Projektmitteln von der Universität Würzburg zu den Schülerlaboren statt. Zu den Aufgaben der Universität Würzburg gehört die Prüfung und Bewilligung der Anträge der Schülerlabore, die Prüfung und Auszahlung der Geldmittel und die abschließende Prüfung der Mittelnachweise.

Dieses Dokument enthält Erläuterungen und Ausführungen zum Kostenplan im Rahmen der Förderung von außerschulischen Aktivitäten in Schülerlaboren im „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als Teil der Antragsstellung. Der Ausgabenplan ist ein Teil der einzureichenden Unterlagen beim Projektantrag.

Ausgangspunkt für die Kalkulation ist dabei das geplante Vorhaben und die dafür bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung entstehenden Ausgaben. Die Notwendigkeit der Ausgaben muss sich damit aus der Projektbeschreibung ableiten lassen. Daher ist insbesondere darauf zu achten, dass ersichtlich wird, welche Maßnahme mit welcher Teilnehmerzahl wann stattfindet. Der Kostenplan umfasst die gesamte Antragsdauer.

➤ Hier können Sie die Hinweise zur Mittelanforderung als PDF-Datei herunter laden.

Gerne können Sie bei Bedarf diese Vorlage für ein Letter of Intent an Ihre Partnerorganisationen schicken. Die Textteile in [eckigen Klammern] müssen dafür zwingend angepasst werden:

[Name der Schule oder Institution
Name der Ansprechperson
Kontaktdaten: Tel. und E-Mail
Datum]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen die Förderung der Bundesregierung im Programm „Aufholen nach Corona“ und die Antragstellung Ihres Schülerlabors [Name des Schülerlabors] auf finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zielgerichteter Maßnahmen im Rahmen eines außerschulischen Angebots.

Wir würden eine Zusammenarbeit mit [Name des Schülerlabors] zur Förderung ausgesuchter Schülerinnen und Schüler sehr begrüßen.

Auch wir können bestätigen, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler durch die pandemie-bedingte Unterrichtssituation Lerndefizite ausweist.

Wir schließen uns der Ansicht an, dass durch situatives Interesse oder der Aktivierung des individuellen Interesses in ihrer Einrichtung auch positive Einflüsse für den Unterricht zu erwarten sind.   

Besonderen Bedarf haben wir in [der/den XX. Jahrgangsstufe/n. Dieser Jahrgang/diese Jahrgänge ist/sind bei uns XX bzw. XX-zügig mit durchschnittlich XX bzw. XX] Schülerinnen und Schüler pro Klasse.

Wir würden das geplante Programm gemeinsam mit Vertreter*innen des [Schülerlabors/Schüler-Netzwerks] [Name des Schülerlabors] gezielt den in Frage kommenden Schülerinnen und Schülern vorstellen. Ebenso würden wir auch die Elternvertretung mit einbeziehen, um auf diese Weise die Unterstützung der Eltern sicher zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Die Letter of Intent (LoI) schicken Sie bitte an antrag@ease-corona.de

Im Rahmen der Förderung der Schülerlabore findet eine Weiterleitung von Projektmitteln von der Universität Würzburg zu den Schülerlaboren statt. Zu den Aufgaben der Universität Würzburg gehört die Prüfung und Bewilligung der Anträge der Schülerlabore, die Prüfung und Auszahlung der Geldmittel und die abschließende Prüfung der Mittelnachweise.

Dieses Dokument enthält Erläuterungen und Ausführungen zum Kostenplan im Rahmen der Förderung von außerschulischen Aktivitäten in Schülerlaboren im „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als Teil der Antragsstellung. Der Ausgabenplan ist ein Teil der einzureichenden Unterlagen beim Projektantrag.

Ausgangspunkt für die Kalkulation ist dabei das geplante Vorhaben und die dafür bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung entstehenden Ausgaben. Die Notwendigkeit der Ausgaben muss sich damit aus der Projektbeschreibung ableiten lassen. Daher ist insbesondere darauf zu achten, dass ersichtlich wird, welche Maßnahme mit welcher Teilnehmerzahl wann stattfindet. Der Kostenplan umfasst die gesamte Antragsdauer.

➤ Hier können Sie die Hinweise zu Berichten und Mittelnachweisen als PDF-Datei herunter laden.

So speichern Sie Ihre Excel-Dateien mit mehreren Arbeitsblättern als PDF-Datei ab!

  1. Zunächst markieren Sie alle Arbeitsblätter/Sheets, die Sie in derselben PDF-Datei speichern möchten. Dazu klicken Sie bei gedrückter "Shift/Hochstell"-Taste der Tastatur mit der linken Maustaste nacheinander auf die Namen der Arbeitsblätter.
  2. Dann folgen Sie in Excel dem Link "Datei" und wählen die Option "Drucken".
  3. Dort wählen Sie "Querformat" als Seitenorientierung aus.
  4. Als Skalierung geben Sie an "Alle Spalten auf einer Seite darstellen".
  5. Nun verlassen Sie die Option "Drucken" und wählen die Oprion "Speichern unter" aus.
  6. Hier werden Sie nach einem Speicherort gefragt und können im selben Fenster als Datei-Typ PDF (*.pdf) auswählen.

Nach der Bewerbung findet eine Begutachtung durch Experten und eine formale Prüfung durch die Universität Würzburg statt. Wenn diese positiv ausfällt, werden bei Bedarf noch offene Punkte geklärt. Sobald alle Unklarheiten beseitigt sind, wird ein Weiterleitungsvertrag aufgesetzt. Diesen Weiterleitungsvertrag unterschreiben die Universität Würzburg und der Antragssteller. Das Projekt beginnt mit der Vertragsunterschrift.

Nein. Die Förderung hat als rechtliche Grundlage einen Weiterleitungsvertrag zwischen der Universität Würzburg und dem Antragssteller. Erst mit Abschluss des Vertrages besteht ein Anspruch auf eine Förderung der beantragten Projekte. Daher gibt es keinen Bewilligungsbescheid und auch keine anderen Möglichkeiten, dass von der Universität Würzburg eine Förderung vor Vertragsabschluss zugesichert werden kann.

Im Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen nach VV Nr. 12 zu § 44 BHO aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird im § 13 Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz hingewiesen, dass der Letztempfänger bei allen öffentlichkeitswirksamen Äußerungen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, in geeigneter Weise auf die Förderung durch das BMBF hinzuweisen hat. Beispielsweise könnte eine Förderfloskel folgendermaßen formuliert werden:

Das Angebot wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Finanzierung des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021-2022" gefördert.

Bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem das Logo des BMBF mit dem Zusatz "Gefördert vom" entsprechend dem Corporate Design des Zuwendungsgebers (BMBF) zu verwenden. Informationen zum Download und zur Verwendung des Logos stehen im § 13 des Weiterleitungsvertrags.


Sie finden nicht was Sie suchen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail:

Nachfragen zum Antrag richten Sie bitte an antrag@ease-corona.de

Inhaltliche Fragen zur Förderung richten Sie bitte an info@ease-corona.de

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